Grundlagen
Grundlagen der Gesundheitsförderung
Unter der Frage ”Was bedeutet Gesundheit und wie kann Gesundheit hergestellt werden?” orientieren wir uns an den Prinzipien der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In der Charta heißt es unter anderem: ”Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt, dort wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben.“ Dies zeigt, dass Kindertagesstätten ein wesentliches Arbeitsfeld für Gesundheitsförderung sind.
Hier erfahren Sie in einem Erklärfilm mehr über den Prozess und die Bedeutung der Gesundheitsförderung in der Kita.
Die folgende Auflistung bietet Basisinformationen zu gängigen Begriffen im Themenfeld der Gesundheitsförderung. Sie soll zum einem zu einem erweiterten Verständnis des Ausgangsbegriffs „Gesundheitsförderung“ beitragen und auf Zusammenhänge zwischen den einzelnen Begriffen aufmerksam machen. Zum anderen sind es Methoden und Instrumente, die auch im Rahmen der „Gesundheitsförderung in Kitas" genutzt werden. Einige der hier vorgestellten Methoden sind multifunktional. So können zum Beispiel Gesundheitszirkel als auch Zukunftswerkstätten sowohl zur Analyse der Ausgangssituation und zur Planung als auch zur Evaluation von präventiven beziehungsweise gesundheitsfördernden Maßnahmen genutzt werden.
Rechtliche Grundlagen
Präventionsgesetz
Durch das am 18.06.2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Präventionsgesetz werden den Krankenkassen jährlich sieben Euro pro Versicherten für die Präventionsarbeit zur Verfügung gestellt. Dieses Mehr an Geld ist für einen verstärkten Ausbau der Leistungen von Krankenkassen im Bereich der lebensweltbezogenen Prävention, beispielsweise in Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen und im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung bestimmt.
- Das Präventionsgesetz (Bundesministerium für Gesundheit)
- Zeitschrift Impulse Nr. 91: "Das Präventionsgesetz und seine Perspektiven", Juni 2016
Infektionsschutzgesetz gilt auch für Kitas
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen hat den Zweck, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. In diesem Rahmen ist eine Mitwirkung und Zusammenarbeit unbedingt notwendig. Die Eigenverantwortung der Träger und Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden. (§ 1 Zweck des Infektionsschutzgesetz (IfSG) )
- Infektionsschutzgesetz
- impfen-info.de – Die Internet-Seite ist von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und bietet Infos über den Schutz vor ansteckenden Krankheiten wie zum Beispiel vor der Grippe, Kinderlähmung, Masern, Röteln und mehr.
- Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß§34Abs.5Satz2Infektionsschutzgesetz), Rober Koch-Institut, Berlin
Webbasiertes Verfahren zur Beantragung einer Betriebserlaubnis
Bei dem webbasierten Verfahren handelt es sich um die Anwendung "kita.web". Es ist eine elektronische Umsetzung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG), dass seit dem August 2002 angewendet wird. Die elektronische Anwendung ist seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 aktiv. Sie unterstützt Sie bei der Beantragung von Betriebserlaubnissen und Finanzhilfe sowie bei der Erfüllung der Meldepflicht gemäß § 47 SGB VIII.